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Recht aktuell -- Neueste Rechtsprechung -- Autorecht24.de

Führerschein im europäischen Ausland

Der  EuGH (europäischer Gerichtshof) hat in einer Entscheidung, die in NJW 2004, Seite 1725 (Fall Frank Kapper) veröffentlicht worden ist, entschieden, dass das gemeinschaftsrechtliche Erfordernis eines ordentlichen Wohnsitzes im Ausstellungsstaat (Führerscheinausstellungsstaat) ausschließlich von den Behörden des den Führerschein ausstellenden Mitgliedsstaates der europäischen Gemeinschaft überprüft werden darf.

Das bedeutet, dass jemand, der seinen Führerschein in einem europäischen Mitgliedsstaat macht und der (nicht) von diesem Staat ausgestellt wird, nicht woanders anerkannt werden darf, weil zweifelhaft ist, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Es besteht generell zunächst die Möglichkeit, einen Führerschein in jedem Land Europas zu machen. Es müssen die Voraussetzungen für den Führerschein in dem jeweiligen Land erfüllt sein. Der anerkennende Staat kann die Anerkennung von gewissen Faktoren abhängig machen. Vorgegeben ist hier, dass der Antragsteller zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz in demjenigen Land hat.

Die Bedingungen der Nachprüfung dieses Erfordernisses kann jedoch jedes Land selbst bestimmen und die Überprüfung damit generell unterschiedlich handhaben. Der anerkennende Staat kann jedoch nicht sich darauf berufen, dass der Führerschein im Ausstellungsstaat aufgrund eines zweifelhaften Wohnsitzes nicht hätte ausgestellt werden dürfen. Damit wird die Anerkennung eines in Europa gemachten Führerscheins in allen europäischen Staaten vereinfacht. Derjenige, der seinen Führerschein machen will, kann das Land oder die jeweiligen Bedingungen entsprechend wählen.

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Dr. Wolfgang Tölle

Autorecht24.de, Bielefeld 2005